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Medikamentengabe in der Tiermedizin


Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur in einer Apotheke abgegeben werden.


Die Voraussetzungen zur Abgabe von Arzneimitteln
an Tierhalter werden im Arzneimittelgesetz und in 
der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung geregelt.

Wir dürfen Ihnen nur apotheken- und rezeptpflichtige Tierarzneimittel verkaufen, wenn Ihr Tier in unserer Praxis betreut und das aktuelle Gewicht in einer Allgemeinen Untersuchung mit Beratung hier gemessen wird.

Dazu zählen Entwurmungen, Antibiotika, Mittel gegen Flöhe und Zecken, Diät-Futtermittel und Nahrungsergänzungsmittel. 


Darin besteht der große Unterschied zu einer normalen Apotheke. 

Diese darf zumindest nicht-verschreibungspflichtige (rezeptfreie) Arzneimittel und auch Tierarzneimittel verkaufen. 

Laut Gesetzesvorlage gibt es zum Verkauf dieser schulmedizinischen Mittel nur die Ausnahme der streunenden, wildlebenden Tiere. 

Auch dürfen wir nach Gesetzesvorlage Rezepte für unsere chronischen Patienten nur für einen 3- Monatsverbrauch ausschreiben. Danach sollten Sie einen Termin zur Folgeuntersuchung mit Beratung oder einen Blutwert-Kontrolltermin vereinbaren. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür. 

Wir bieten in vielen akuten Krankheitsfällen Ihrer Fellnasen biokonforme, leber-und nierenschonende Alternativen
für unsere transport-und tierarztgestressten Tiere in Form von Futterzusatzstoffen, Salben und Tränken an.
Kontaktieren Sie uns gern.

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